Neuerungen im Förderprogramm „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM)

Veröffentlicht am 06.08.2012

Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand werden Personalkostenzuschüsse bis 40% sowohl für Kooperationsprojekte als auch einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen in kleinen und mittleren Unternehmen gefördert.

Folgende Neuerungen sind am 1. Juli 2012 in Kraft getreten: Anträge können laufend bis 31.12.2014 gestellt werden (bisher 31.12.2013). So steht das Programm auch nach den Bundestagswahlen 2013 im Jahr 2014 zur Verfügung. Bis Ende 2013 wird das Programm für Unternehmen bis 500 Beschäftigte geöffnet, sofern sie sich nicht in Mehrheitsbesitz größerer Unternehmen befinden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei uns oder im Internet unter www.zim-bmwi.de