Start?Zuschuss! Noch bis 17. Januar 2017 bewerben!

Veröffentlicht am 19.12.2016

Bayerisches Programm zur Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung

Anfang Dezember 2016 ist die zweite Bewerbungsrunde gestartet. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis 17. Januar 2017.

 

1. Ziele des Programms

  • Unterstützung technologieorientierter Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung in der Startphase
  • Beitrag zur Etablierung junger, innovativer Unternehmen am Markt

 

2. Wer wird gefördert?

Unternehmensneugründungen

  • aus dem Bereich Digitalisierung,
  • deren Gründung maximal 2 Jahre (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) zurückliegt und
  • mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell.

 

3. Was wird gefördert?

Ausgaben insbesondere für

  • Miete und Personal,
  • Markteinführung des Produkts,
  • Forschung und Entwicklung.

 

4. Wie wird gefördert?

Maximal 50% der förderfähigen Ausgaben,

  • für einen Zeitraum von einem Jahr,
  • maximal 36.000 € im Jahr.
  • Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis Verordnung.

 

5. Wie wird eine Förderung ausgewählt?

Für eine erfolgreiche Bewerbung ist der elektronische Bewerbungsbogen verpflichtend heranzuziehen.

1. Stufe: Wettbewerbsverfahren, Bewertung der Bewerbung durch externe Expertenjury

2. Stufe: Ausgewählte Bewerber stellen Förderantrag bei der zuständigen Regierung

 

Weitere Informationen und Bewerbung unter:
https://www.gruenderland.bayern/finanzierung-foerderung/startzuschuss/